Spezial-Straf-Rechtsschutz für Mediziner

Quelle: Kraftfahrer-Schutz e.V. Auxilia Rechtsschutz-Versicherungs-AG

Tragisch: Tod im OP

Frau Dr. Christine M. ist niedergelassene HNO-Ärztin. Sie führt als Belegärztin auch Operationen in einer Klinik durch. Eine Patientin hat aufgrund einer schiefen Nasenscheidewand Probleme bei der Atmung. Sie hat sich daher zu einer Operation entschlossen. Frau Dr. M. berät die Patientin ausführlich. Diese beantwortet einen umfangreichen Katalog zu Vorerkrankungen, die sie sämtlich verneint.

Während der Operation kommt es zu einem Herzstillstand der Patientin. Die Ärztin und das OP-Team kämpfen lange um das Leben der Patientin, leider bleiben aber die Wiederbelebungsmaßnahmen erfolglos. Die Patientin verstirbt kurze Zeit später auf dem OP-Tisch. Die eingeschaltete Staatsanwaltschaft leitet sofort ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen Frau Dr. M. ein. Diese beauftragt für ihre Verteidigung einen renommierten Fachanwalt für Strafrecht.

Auch nach einer durchgeführten Obduktion bleibt unklar, wie es zu dem Todesfall kommen konnte. Die Staatsanwaltschaft will das Verfahren gegen Zahlung einer hohen Geldauflage einstellen. Der Verteidiger will dieser Auflage nicht zustimmen und beauftragt einen medizinischen Gutachter. Der Gutachter beantragt die Einsicht in die Ermittlungsunterlagen.

In der Ermittlungsakte befinden sich auch ältere Krankenunterlagen der Verstorbenen. Der Gutachter kann anhand dieser Unterlagen einen bislang unerkannten Herzfehler diagnostizieren. Der Tod der Patientin stellt sich damit als ein rein schicksalhaftes Ereignis dar. Frau Dr. M. kann keinerlei Verstoß gegen Sorgfaltspflichten vorgeworfen und nachgewiesen werden.

Die Staatsanwaltschaft stellt daraufhin das Ermittlungsverfahren nach § 170 II StPO ein. Die Staatskasse übernimmt die Kosten nur bei einem Freispruch. Die Gesamtkosten betragen für Frau Dr. M. 10.360,- € und werden über den Spezial-Straf-Rechtsschutz erstattet.