Corona und kein Ende

Beantragung von Entschädigung bei Tätigkeitsverbot bei der Zuständigen Regierung. z.B. Oberbayern:

https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/37198/40425/leistung/leistung_53462/index.html

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Rückforderungsansprüche gegen Krankenversicherung nach Beitragserhöhung

Rückforderungsansprüche gegen Krankenversicherer nach Beitragserhöhungen für die letzten 10 Jahre! Welche Konsequenzen folgen aus den Landgerichtsurteilen Potsdam und Frankfurt/Oder?

Wie auch schon das Landgericht Potsdam (Az. 6 S 80/16) im letzten Jahr hat nunmehr das Landgericht Frankfurt/Oder (Az. 14 O 203/16) entschieden, dass die Erhöhung von Versicherungsbeiträgen u.a. wegen fehlender Zustimmungserklärung des Treuhänders unwirksam sei. Der Kläger erhält hiernach die in mehreren Jahren geleisteten Beitragserhöhungen seines Tarifs aus unerlaubter Bereicherung zurück. Hierzu stellten die Gerichte fest, dass die vom Versicherer beauftragten Treuhänder nicht unabhängig vom Versicherer gewesen seien und es folglich an einer ordnungsgemäßen Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders fehle.

Die Urteile sind zwar noch nicht rechtskräftig (so liegt das Urteil gegen eine Versicherung dem Bundesgerichtshof vor), könnten jedoch weitreichende Konsequenzen haben. So besteht die Möglichkeit, dass Versicherungsnehmer über viele Jahre auf unrechtmäßige Beitragserhöhungen Zahlungen leisteten. Hieraus folgen mögliche Rückforderungsansprüche gegenüber den Versicherern (über max. 10 Jahre). Da viele andere Versicherer die Beiträge in vergleichbarer Weise angepasst haben, könnten hiervon vielmehr noch viele andere Versicherer betroffen sein.

Wichtig ist auch, was das Gericht im Fall gegeneine Versicherung zur Verjährung der Ansprüche ausführte. So beginne die regelmäßige Verjährung von drei Jahren mit dem Schluss des Jahres, in dem der Gläubiger (Versicherungsnehmer) von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners (Versicherer) Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste. Da es hier jedoch um hochkomplizierte versicherungsrechtliche Fragen gehe, habe der Kläger davon ausgehen dürfen, dass die Beitragserhöhungen zutreffend seien.

Hieraus folge, dass für eine Verjährung des Zahlungsanspruchs auch die 10 Jahresfrist des § 199 BGB in Betracht kommt. Eine Verjährung von Ansprüchen tritt hiernach ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis erst in 10 Jahren von ihrer Entstehung an ein.
Man kann sich vorstellen, dass hier leicht beträchtliche Forderungen gegen den Versicherer zustande kommen können.

Bei den Urteilen aus Potsdam und Frankfurt/Oder handelt es sich zwar um Einzelfallentscheidungen. Sollten sie sich jedoch nach einer Überprüfung durch den Bundesgerichtshof erhärten, hat dies weitreichenden Einfluss auf viele Krankenversicherer. Sie sähen sich umfangreichen Beitragsrückforderungen ausgesetzt und müssten ihre Beitragserhöhungspraxis grundlegend überdenken.

Was bedeutet dies für die Praxis?

Wir können sicherlich nicht überprüfen, ob die Treuhänderzustimmung im Falle unserer Kunden ordnungsgemäß erfolgte. Rechtsberatung dazu ist ausschließlich dem Rechtsanwalt vorbehalten. Gerne nennen wir Adressen für versierte Anwälte zum Thema Versicherungsrecht.

Man könnte zwar auch auf die Idee kommen, eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs abzuwarten. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass eine solche Entscheidung sicherlich einige Zeit auf sich warten lässt und mögliche Forderungen gegen Versicherer dann bereits verjährt sein könnten. Auch steht nicht fest, was der Bundesgerichtshof zu den Ausführungen zur Verjährung sagen wird.