Wasserschaden in Dusche ohne Duschbecken

Eine neue schöne und schicke bodengleiche Dusche ohne Duschbecken sorgte für Ärger. Es trat Wasser aus und beschädigte das Gebäude. Der Kunde wollte seine Versicherung in Anspruch nehmen.  Diese lehnte jedoch ab. Vereinbart sei Versicherungschutz, wenn „Leitungswasser
bestimmungswidrig aus einer mit dem Rohrsystem fest verbundenen Einrichtung der Wasserversorgung im Sinne der
Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen für die Leitungswasser-Versicherung“ austrete.

Eine solche Einrichtung sei ein Duschbecken, welches hier jedoch nicht vorhanden ist, sondern das Duschwasser direkt über einen Bodenablauf abgeleitet wird.

Das Langericht München I hat am 30.08.2017 unter dem Aktenzeichen 25 U 1728 / 17 der Versicherung Recht gegeben.  Leider blieb der Versicherungkunde auf seinen Kosten sitzen.

Spezial-Straf-Rechtsschutz für Mediziner

Quelle: Kraftfahrer-Schutz e.V. Auxilia Rechtsschutz-Versicherungs-AG

Tragisch: Tod im OP

Frau Dr. Christine M. ist niedergelassene HNO-Ärztin. Sie führt als Belegärztin auch Operationen in einer Klinik durch. Eine Patientin hat aufgrund einer schiefen Nasenscheidewand Probleme bei der Atmung. Sie hat sich daher zu einer Operation entschlossen. Frau Dr. M. berät die Patientin ausführlich. Diese beantwortet einen umfangreichen Katalog zu Vorerkrankungen, die sie sämtlich verneint.

Während der Operation kommt es zu einem Herzstillstand der Patientin. Die Ärztin und das OP-Team kämpfen lange um das Leben der Patientin, leider bleiben aber die Wiederbelebungsmaßnahmen erfolglos. Die Patientin verstirbt kurze Zeit später auf dem OP-Tisch. Die eingeschaltete Staatsanwaltschaft leitet sofort ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen Frau Dr. M. ein. Diese beauftragt für ihre Verteidigung einen renommierten Fachanwalt für Strafrecht.

Auch nach einer durchgeführten Obduktion bleibt unklar, wie es zu dem Todesfall kommen konnte. Die Staatsanwaltschaft will das Verfahren gegen Zahlung einer hohen Geldauflage einstellen. Der Verteidiger will dieser Auflage nicht zustimmen und beauftragt einen medizinischen Gutachter. Der Gutachter beantragt die Einsicht in die Ermittlungsunterlagen.

In der Ermittlungsakte befinden sich auch ältere Krankenunterlagen der Verstorbenen. Der Gutachter kann anhand dieser Unterlagen einen bislang unerkannten Herzfehler diagnostizieren. Der Tod der Patientin stellt sich damit als ein rein schicksalhaftes Ereignis dar. Frau Dr. M. kann keinerlei Verstoß gegen Sorgfaltspflichten vorgeworfen und nachgewiesen werden.

Die Staatsanwaltschaft stellt daraufhin das Ermittlungsverfahren nach § 170 II StPO ein. Die Staatskasse übernimmt die Kosten nur bei einem Freispruch. Die Gesamtkosten betragen für Frau Dr. M. 10.360,- € und werden über den Spezial-Straf-Rechtsschutz erstattet.

„grüne Karte“

Die internationale Versicherungskarte (IVK oder „grüne Karte“) wird meist nicht mehr benötigt. Das Kennzeichen selbst gilt dann als Versicherungsnachweis. Diese Regelung gilt für die gesamte EU und z.B. derzeit für Andorra, Island, Lichtenstein, Monaco, Norwegen und die Schweiz. Für Reisen in nicht EU Länder erkundigen Sie sich bitte immer gerne bei uns.

Kfz: Was ist ein Betriebsschaden?

Lohnt es sich den Top Tarif zu suchen und zu nehmen, welcher einen sog. Betriebsschaden mitversichert hat. Schon das Wort verursacht bei vielen Menschen Stirnrunzeln. Aus der Rubrik: Brauche ich das?

Unfallschaden Betriebsschaden
(„Schaden aufgrund eines Betriebsvorgangs“)
Definition Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis (Fundstelle AKB) Betriebsschäden sind alle Schäden, die durch falsche Bedienung oder druch Abnutzungs- und Materialfehler am Fahrzeug entstehen
Beispiele • Zusammenstöße von zwei Fahrzeugen
• Umstürzen des Fahrzeugs bei einem Betriebsvorgang
Überfahren einer Bordsteinkante
• Aufspringen der Motorhaube während der Fahrt
• Betanken des Fahrzeugs mit falschem Kraftstoff
• Beschädigung des Fahrzeugs durch verrutsche Ladung