Traurig aber wahr. Betrüger missbrauchen den guten Namen der Allianz um Kunden um ihr sauer Ersaprtes zu bringen.
Hier der Link zur vollständigen Warnung der Allianz
https://niedenzu-online.de/wp-content/uploads/2025/09/Warnung-vor-Betrug.pdf
Traurig aber wahr. Betrüger missbrauchen den guten Namen der Allianz um Kunden um ihr sauer Ersaprtes zu bringen.
Hier der Link zur vollständigen Warnung der Allianz
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Wenn die Bank plötzlich vom Konto abbucht , dann kann dahinter Vorabpuschale stecken. Gute Informationen dazu hat der BVI
he Anti-MAGA Hat Goes Global
https://www.nytimes.com/2025/04/03/style/m
MAKE AMERICA GREAT AGAIN erobert die Welt. Auch wenn es es absehbar anders ausgehen wird, als der orangenfarbene Mann es sich ausmalt.
https://www.bvi.de/positionen/nachgefragt/vorabpauschale
Der Fiskus erfreut uns mit einer ganz besonderen Steuervorauszahlung auf Einkünfte in Investmentfonds
Video. Das sollten Sie wissen, bevor Sie sich entscheiden. Quelle FFB
Beantragung von Entschädigung bei Tätigkeitsverbot bei der Zuständigen Regierung. z.B. Oberbayern:
https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/37198/40425/leistung/leistung_53462/index.html
Sollten Sie wegen der Corona Krise in Zahlungschwierigkeiten geraten. Versicherungsunternehmen unterstützen auf vielfältige Art und Weise. Zahlungsaufschub, Stundung, Ratenzahlung, usw. Sprechen Sie mich bei Bedarf jederzeit gerne da.
Rückforderungsansprüche gegen Krankenversicherer nach Beitragserhöhungen für die letzten 10 Jahre! Welche Konsequenzen folgen aus den Landgerichtsurteilen Potsdam und Frankfurt/Oder?
Wie auch schon das Landgericht Potsdam (Az. 6 S 80/16) im letzten Jahr hat nunmehr das Landgericht Frankfurt/Oder (Az. 14 O 203/16) entschieden, dass die Erhöhung von Versicherungsbeiträgen u.a. wegen fehlender Zustimmungserklärung des Treuhänders unwirksam sei. Der Kläger erhält hiernach die in mehreren Jahren geleisteten Beitragserhöhungen seines Tarifs aus unerlaubter Bereicherung zurück. Hierzu stellten die Gerichte fest, dass die vom Versicherer beauftragten Treuhänder nicht unabhängig vom Versicherer gewesen seien und es folglich an einer ordnungsgemäßen Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders fehle.
Die Urteile sind zwar noch nicht rechtskräftig (so liegt das Urteil gegen eine Versicherung dem Bundesgerichtshof vor), könnten jedoch weitreichende Konsequenzen haben. So besteht die Möglichkeit, dass Versicherungsnehmer über viele Jahre auf unrechtmäßige Beitragserhöhungen Zahlungen leisteten. Hieraus folgen mögliche Rückforderungsansprüche gegenüber den Versicherern (über max. 10 Jahre). Da viele andere Versicherer die Beiträge in vergleichbarer Weise angepasst haben, könnten hiervon vielmehr noch viele andere Versicherer betroffen sein.
Wichtig ist auch, was das Gericht im Fall gegeneine Versicherung zur Verjährung der Ansprüche ausführte. So beginne die regelmäßige Verjährung von drei Jahren mit dem Schluss des Jahres, in dem der Gläubiger (Versicherungsnehmer) von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners (Versicherer) Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste. Da es hier jedoch um hochkomplizierte versicherungsrechtliche Fragen gehe, habe der Kläger davon ausgehen dürfen, dass die Beitragserhöhungen zutreffend seien.
Hieraus folge, dass für eine Verjährung des Zahlungsanspruchs auch die 10 Jahresfrist des § 199 BGB in Betracht kommt. Eine Verjährung von Ansprüchen tritt hiernach ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis erst in 10 Jahren von ihrer Entstehung an ein.
Man kann sich vorstellen, dass hier leicht beträchtliche Forderungen gegen den Versicherer zustande kommen können.
Bei den Urteilen aus Potsdam und Frankfurt/Oder handelt es sich zwar um Einzelfallentscheidungen. Sollten sie sich jedoch nach einer Überprüfung durch den Bundesgerichtshof erhärten, hat dies weitreichenden Einfluss auf viele Krankenversicherer. Sie sähen sich umfangreichen Beitragsrückforderungen ausgesetzt und müssten ihre Beitragserhöhungspraxis grundlegend überdenken.
Was bedeutet dies für die Praxis?
Wir können sicherlich nicht überprüfen, ob die Treuhänderzustimmung im Falle unserer Kunden ordnungsgemäß erfolgte. Rechtsberatung dazu ist ausschließlich dem Rechtsanwalt vorbehalten. Gerne nennen wir Adressen für versierte Anwälte zum Thema Versicherungsrecht.
Man könnte zwar auch auf die Idee kommen, eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs abzuwarten. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass eine solche Entscheidung sicherlich einige Zeit auf sich warten lässt und mögliche Forderungen gegen Versicherer dann bereits verjährt sein könnten. Auch steht nicht fest, was der Bundesgerichtshof zu den Ausführungen zur Verjährung sagen wird.
Eine neue schöne und schicke bodengleiche Dusche ohne Duschbecken sorgte für Ärger. Es trat Wasser aus und beschädigte das Gebäude. Der Kunde wollte seine Versicherung in Anspruch nehmen. Diese lehnte jedoch ab. Vereinbart sei Versicherungschutz, wenn „Leitungswasser
bestimmungswidrig aus einer mit dem Rohrsystem fest verbundenen Einrichtung der Wasserversorgung im Sinne der
Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen für die Leitungswasser-Versicherung“ austrete.
Eine solche Einrichtung sei ein Duschbecken, welches hier jedoch nicht vorhanden ist, sondern das Duschwasser direkt über einen Bodenablauf abgeleitet wird.
Das Langericht München I hat am 30.08.2017 unter dem Aktenzeichen 25 U 1728 / 17 der Versicherung Recht gegeben. Leider blieb der Versicherungkunde auf seinen Kosten sitzen.
Quelle: Kraftfahrer-Schutz e.V. Auxilia Rechtsschutz-Versicherungs-AG
Tragisch: Tod im OP
Frau Dr. Christine M. ist niedergelassene HNO-Ärztin. Sie führt als Belegärztin auch Operationen in einer Klinik durch. Eine Patientin hat aufgrund einer schiefen Nasenscheidewand Probleme bei der Atmung. Sie hat sich daher zu einer Operation entschlossen. Frau Dr. M. berät die Patientin ausführlich. Diese beantwortet einen umfangreichen Katalog zu Vorerkrankungen, die sie sämtlich verneint.
Während der Operation kommt es zu einem Herzstillstand der Patientin. Die Ärztin und das OP-Team kämpfen lange um das Leben der Patientin, leider bleiben aber die Wiederbelebungsmaßnahmen erfolglos. Die Patientin verstirbt kurze Zeit später auf dem OP-Tisch. Die eingeschaltete Staatsanwaltschaft leitet sofort ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen Frau Dr. M. ein. Diese beauftragt für ihre Verteidigung einen renommierten Fachanwalt für Strafrecht.
Auch nach einer durchgeführten Obduktion bleibt unklar, wie es zu dem Todesfall kommen konnte. Die Staatsanwaltschaft will das Verfahren gegen Zahlung einer hohen Geldauflage einstellen. Der Verteidiger will dieser Auflage nicht zustimmen und beauftragt einen medizinischen Gutachter. Der Gutachter beantragt die Einsicht in die Ermittlungsunterlagen.
In der Ermittlungsakte befinden sich auch ältere Krankenunterlagen der Verstorbenen. Der Gutachter kann anhand dieser Unterlagen einen bislang unerkannten Herzfehler diagnostizieren. Der Tod der Patientin stellt sich damit als ein rein schicksalhaftes Ereignis dar. Frau Dr. M. kann keinerlei Verstoß gegen Sorgfaltspflichten vorgeworfen und nachgewiesen werden.
Die Staatsanwaltschaft stellt daraufhin das Ermittlungsverfahren nach § 170 II StPO ein. Die Staatskasse übernimmt die Kosten nur bei einem Freispruch. Die Gesamtkosten betragen für Frau Dr. M. 10.360,- € und werden über den Spezial-Straf-Rechtsschutz erstattet.
Die internationale Versicherungskarte (IVK oder „grüne Karte“) wird meist nicht mehr benötigt. Das Kennzeichen selbst gilt dann als Versicherungsnachweis. Diese Regelung gilt für die gesamte EU und z.B. derzeit für Andorra, Island, Lichtenstein, Monaco, Norwegen und die Schweiz. Für Reisen in nicht EU Länder erkundigen Sie sich bitte immer gerne bei uns.