Wasserschaden in Dusche ohne Duschbecken

Eine neue schöne und schicke bodengleiche Dusche ohne Duschbecken sorgte für Ärger. Es trat Wasser aus und beschädigte das Gebäude. Der Kunde wollte seine Versicherung in Anspruch nehmen.  Diese lehnte jedoch ab. Vereinbart sei Versicherungschutz, wenn „Leitungswasser
bestimmungswidrig aus einer mit dem Rohrsystem fest verbundenen Einrichtung der Wasserversorgung im Sinne der
Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen für die Leitungswasser-Versicherung“ austrete.

Eine solche Einrichtung sei ein Duschbecken, welches hier jedoch nicht vorhanden ist, sondern das Duschwasser direkt über einen Bodenablauf abgeleitet wird.

Das Langericht München I hat am 30.08.2017 unter dem Aktenzeichen 25 U 1728 / 17 der Versicherung Recht gegeben.  Leider blieb der Versicherungkunde auf seinen Kosten sitzen.