„grüne Karte“

Die internationale Versicherungskarte (IVK oder „grüne Karte“) wird meist nicht mehr benötigt. Das Kennzeichen selbst gilt dann als Versicherungsnachweis. Diese Regelung gilt für die gesamte EU und z.B. derzeit für Andorra, Island, Lichtenstein, Monaco, Norwegen und die Schweiz. Für Reisen in nicht EU Länder erkundigen Sie sich bitte immer gerne bei uns.