Investmentfonds: Steuerfreiheit auf „alte“ Anteile endet 2018

Die „ewige“ Steuerfreiheit für „alte“ Fondsanteile, also Fondsanteile welche vor 2009 erworben wurden, endet am 01.01.2018. Das ist kein Grund „alte“ Fondsanteile zu verkaufen. Anleger erhalten großzügige Freibeträge. Mehr und wichtige Informationen gibt es beim BVI (Bundesverband Investment)

https://www.bvi.de/kapitalanlage/privatanleger/fonds-und-steuern/
Bitte beachten Sie stattdessen den Artikel zur Vorabpauschale

Dort kann eine gute Broschüre bezogen werden und verschiedene Podcast liefern Informationen.

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